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Hauptstadtzulage: Konflikt um Hauptstadtzulage für Beschäftigte der Hochschulen wird jetzt vor Gericht ausgetragen

04.04.2025

Gewerkschaften und Hochschulleitungen haben den Berliner Senat aufgefordert, eine rechtssichere und verbindliche Rechtsauskunft zu geben, ob die rund fünfzigtausend Beschäftigten der Berliner Hochschulen einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben. Nachdem dem Berliner Senat eine abschließende Auskunft zu dieser Frage nicht möglich ist, sehen ver.di, GEW und die Hochschulleitungen sich gezwungen, die Gerichte anzurufen.

Das Land Berlin schafft somit für die Beschäftigten im Hochschulbereich Unsicherheit und zwingt Gewerkschaften und Hochschulen in eine gerichtliche Klärung. Nach wie vor ungeklärt ist auch die etwaige Finanzierung der Hauptstadtzulage, denn anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden, billigt der Berliner Senat den Universitäten und Hochschulen bisher keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung einer Hauptstadtzulage zu.

Die Gewerkschaften und die Hochschulleitungen wenden sich gemeinsam gegen diese Form der Ungleichbehandlung.

Die Hochschulen der drei betroffenen Tarifverträge gehen derzeit davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hauptstadtzulage an Hochschulbeschäftigte nicht gegeben sind. Sie werden noch in dieser Woche eine Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage einreichen. „Nur auf diesem Weg kann für die Hochschulen eine ausreichend verbindliche, rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die es uns ermöglicht, haushaltsrechtlich korrekt zu handeln.“, so Niels Helle-Meyer, Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Hochschulleitungen haben sich – auch im Sinne ihrer Beschäftigten – für diesen Weg entschieden.

Ver.di und GEW BERLIN wollen zusätzlich zur Verbandsklage der Hochschulen Musterklagen auf Zahlung der Zulage auf den Weg bringen, um die Ansprüche durchzusetzen. „Unsere Rechtsauffassung zum TV Hauptstadtzulage ist weiterhin klar: Beschäftigte an den Berliner Hochschulen haben durch die Übernahmeklausel in den Tarifverträgen an den Hochschulen einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage. “, erklärt die ver.di Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.  „Diesen wollen wir durch Musterklagen gerichtlich durchsetzen. Damit wollen wir den Beschäftigten zu ihrem Recht verhelfen und gleichzeitig dem Senat signalisieren, dass er hier finanziell in der Pflicht ist, den Hochschulen die entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen“, erklärt Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN.

Die Hochschulleitungen werden vorsorglich gegenüber ihren Beschäftigten erklären, dass sie auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß § 37 TV-L verzichten. Dies bedeutet, dass die Angestellten der Hochschulen ihren individuellen Anspruch auf Auszahlung der Hauptstadtzulage, sollte dieser bestehen, unabhängig von einer Geltendmachung erhalten werden.

Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage ist am 1. April 2025 in Kraft getreten.