Hauptstadtzulage: ver.di, GEW und Hochschulleitungen fordern Klärung durch den Senat
04.03.2025
In der Frage, ob die rund fünfzigtausend Beschäftigten der Berliner Hochschulen einen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben oder nicht, fordern die Hochschulleitungen und die Gewerkschaften ver.di und GEW den Berliner Senat auf, sich gegenüber den Hochschulen rechtssicher zur Geltung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage zu äußern. Aktuell gibt es dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Mit der Tarifierung der Hauptstadtzulage im Herbst letzten Jahres haben nach Rechtseinschätzung von ver.di und GEW auch die Beschäftigten der Hochschulen einen Anspruch auf diese Zulage. Grund ist, dass die an den Hochschulen seit 2011 geltenden Tarifverträge die Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und aller ihn ergänzenden Tarifverträge abgeschlossen haben. Der TV Hauptstadtzulage ist nach Rechtseinschätzung von ver.di und GEW ein den TV-L ergänzender Tarifvertrag; dies hat die TdL in den Verhandlungen ebenso gerahmt. Das Land Berlin als Mitglied der TdL weigert sich jedoch bisher, den TV Hauptstadtzulage öffentlich als ergänzenden Tarifvertrag anzuerkennen und damit Rechtsklarheit für die Hochschulen zu schaffen.
Von Seiten des Kommunalen Arbeitgeberverbands Berlin (KAV Berlin) liegen mehrere Vermerke zu der Frage vor, wie der Tarifvertrag Hauptstadtzulage rechtlich zu bewerten ist und ob er für die Einrichtungen gilt, die den TV-L anwenden. Während ein explizit für die Hochschulen verfasster Vermerk die Anwendbarkeit auf die Hochschulen verneint, kommt mindestens ein anderer zu einer anderen Bewertung. Die Vermerke widersprechen sich aus Sicht der Gewerkschaften in der Bewertung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage als „ergänzender Tarifvertrag“ diametral.
Die Hochschulleitungen und die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern gemeinsam Rechtsklarheit vom Berliner Senat. Die Hochschulen haben sich dafür an die für sie zuständige Senatorin gewandt und um Klärung bis spätestens 12. März gebeten.
„Da der Tarifvertrag Hauptstadtzulage bereits am 1. April 2025 in Kraft tritt, muss der Senat hier schnell Sicherheit in der Rechtsanwendung schaffen und den Hochschulen gegebenenfalls dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Denn anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden, billigt der Berliner Senat den Universitäten und Hochschulen keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung einer Hauptstadtzulage zu“, so Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin und Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP).
„Aus unserer Sicht ist das Kalkül des Senats klar: Der Senat weiß, dass die Hochschulen und andere Einrichtungen rechtlich an den Tarifvertrag Hauptstadtzulage gebunden sind. Er will das jedoch nicht öffentlich äußern. Denn dann müsste er auch das Geld zur Auszahlung der tariflichen Ansprüche zur Verfügung stellen. Dieses Versteckspiel ist absolut verantwortungslos und muss jetzt aufhören“, erklärt hierzu der stellvertretende ver.di Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg Benjamin Roscher.
„Die Hochschulen und ihre Beschäftigten brauchen jetzt Klarheit über die Hauptstadtzulage. Wir fordern den Berliner Senat auf, für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir werden als Gewerkschaften weiter dafür kämpfen, gute Arbeit und angemessene Vergütungen an den Hochschulen durchzusetzen und die Hochschulen gegen die massiven Kürzungen des Berliner Senats zu unterstützen“, ergänzt Martina Regulin, die Vorsitzende der GEW BERLIN.
- Christiane Rosenbach
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