Mehr digitale Lehre im Wintersemester: Berliner Hochschulen bereiten weitere Maßnahmen zur Sicherung des Studiums unter Pandemiebedingungen vor
20.10.2020
Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich angesichts des zunehmenden Pandemiegeschehens auf die Einleitung weiterer Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen verständigt. Damit wollen die Hochschulen proaktiv einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und das Infektionsrisiko für Studierende, Lehrende und Beschäftigte so gering wie möglich halten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Anteil digitaler Lehre im Wintersemester 20/21 wieder erhöht. In Präsenz sollen nur noch zwingend erforderliche Praxisformate stattfinden, die in digitaler Form grundsätzlich nicht durchführbar sind. Ausnahmen sind weiterhin für Einführungsveranstaltungen für Studienanfängerinnen und -anfänger vorgesehen. Alle anderen Lehrveranstaltungen, die bereits in Präsenz durchgeführt werden oder als solche geplant waren, sollen bis spätestens zum 2. November 2020 in digitale Formate überführt werden. Der Forschungs- und Verwaltungsbetrieb kann weiterhin unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote und hochschulspezifischen Regelungen auf dem Campus stattfinden.
Für Hochschulen in Berlin, die ihre Vorlesungszeit bereits begonnen haben oder diese am 2. November beginnen, wurden folgenden Maßnahmen in Stufe 2 des Berliner Corona-Stufenplans vereinbart:
1. Lehrveranstaltungen werden in digitalen Formaten durchgeführt. Ausnahmen gelten für:
- Zwingend erforderliche sogenannte Praxisformate, die sich einer digitalen Durchführung grundsätzlich entziehen, wie z.B. Labor- oder Werkstattpraktika, Sportpraktische Übungen oder künstlerischer Unterricht an Kunst- und Musikhochschulen sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen;
- Präsenzformate zur Einführung neuer Studierender/Erstsemester sowie internationaler Studierender, die ihr Studium in Berlin erstmals aufnehmen.
In diesen Ausnahmefällen soll die maximale Teilnehmer*innen-Zahl von 25 Studierenden nicht überschritten werden. In großen Hörsälen, die über ausreichende leistungsfähige Belüftungssysteme verfügen, kann die maximale Teilnehmer*innen-Zahl 40 Studierende betragen.
2. Präsenzprüfungen können unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden.
3. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in allen Hochschulgebäuden verpflichtend. Dies gilt auch für die Durchführung von und Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen, sowie für die Nutzung von Arbeitsplätzen in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Hochschulen. In den Büros der Hochschulen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind.
4. Im Zeitraum von 14.-23.12.20 finden an den Hochschulen nur Prüfungen und Lehrveranstaltungen statt, die grundsätzlich nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. In der Woche nach Silvester (04.-08.01.21) finden keine Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen statt. Digitale Prüfungen und digitale Lehrveranstaltungen sind in beiden Wochen möglich. Die akademischen Fristen bleiben unverändert.
5. Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb auf dem Campus wird weiterhin unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote und hochschulspezifischen Regelungen aufrechterhalten.
6. Der allgemeine Publikumsverkehr an Hochschulen wird eingestellt. Zutritt erhalten nur noch Mitglieder der Hochschulen und für den Forschungs-, Studien- und Lehr- sowie Verwaltungsbetrieb zwingend erforderliche Gäste sowie Nutzer*innen der wissenschaftlichen Bibliotheken.