Berliner Hochschulen gehen in den eingeschränkten Betrieb über
11.05.2020
Lehre wird digital fortgesetzt / Arbeiten auf dem Campus unter Bedingungen wieder möglich / Termine für das Studium / Hochschulen folgen dem Berliner Phasen-Modell
Ab dem 11. Mai 2020 können die staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin den Präsenznotbetrieb beenden und in einen eingeschränkten Präsenzbetrieb ohne Präsenzlehre übergehen. Grundlage dafür ist die vom Berliner Senat geänderte „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“, die am 7. Mai 2020 beschlossen wurde.
So können die Hochschulen den Forschungsbetrieb in ihren Häusern wieder aufnehmen und Verwaltungstätigkeiten zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Beides geschieht unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts und damit der Vermeidung einer unkontrollierten Virusausbreitung.
Die Lehre wird weiterhin im digitalen Format fortgeführt, wo dies bislang möglich
war. In den Bereichen, wo dies nicht der Fall war, kann Präsenzlehre begonnen werden.
Auch Präsenzprüfungen und Praxisformate können durchgeführt werden, ebenfalls unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts.
Die Bibliotheken der Hochschulen werden einen abgestimmten Entwurf erarbeiten, der möglichst die Nutzung der Bibliotheken durch die Mitglieder aller Hochschulen vorsieht. Zunächst werden sie die Ausleihe von Medien anbieten.
Es können auch PC-Pools und Lernräume geöffnet werden.
Jeder Zugang zum Campus – egal ob für Forschungs- und Verwaltungstätigkeit oder für die Durchführung von Präsenzprüfungen und -formaten – bedingt die strikte Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen vor Ort.
Zu Dienstreisen verweisen die Hochschulen auf die aktuellen Regelungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Instituts. Die LKRP empfiehlt nur die Wiederaufnahme von nicht vermeidbaren, notwendigen Dienstreisen.
Über die konkrete inhaltliche und zeitliche Umsetzung entscheidet und informiert jede Hochschule einzeln.
„Uns ist ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen der Berliner Hochschulen sehr wichtig. Dafür gibt uns unser Phasen-Modell einen Handlungsleitfaden. Damit können wir die Spezifika der einzelnen Hochschulen beachten und gleichzeitig auf die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen flexibel reagieren. All unsere Schritte dienen der Eindämmung der Virusausbreitung. Das hat für uns oberste Priorität. Die Leistung, die die Berliner Hochschulen in den vergangenen Wochen insgesamt erbracht haben, ist herausragend. Mit unserem koordinierten Handeln haben wir dazu beigetragen, dass die Infektionszahlen in Berlin sanken. Jetzt gilt es, verantwortungsbewusst mit diesen Lockerungen umzugehen“, sagt Prof. Dr. Christian Thomsen, Vorsitzender des LKRP und Präsident der TU Berlin.
Termine für das Studium
Auf die folgenden Zeitpunkte des Studienablaufs haben sich die Berliner Hochschulen geeinigt:
Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020: 18. Juli 2020
Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21: 2. November 2020 (wie von KMK vorgeschlagen) für Erstsemester. Der Vorschlag der Universitäten ist es, denselben Vorlesungsbeginn für Studierende aller Semester festzulegen. Die Fachhochschulen halten am 1. Oktober 2020 als Vorlesungsbeginn für höhere Semester fest.
Ende der Vorlesungszeit des Wintersemester 2020/21: 27. Februar 2021 für die Universitäten und 20. Februar 2021 für die Fachhochschulen. Kürzere Vorlesungszeiten für Erstsemester können an Fachhochschulen durch zusätzliche Online-Formate, -Sprints oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden.
Ab dem Sommersemester 2021 soll zum regulären Takt und zu der üblichen Dauer der Vorlesungszeit zurückgekehrt werden.
Die Prüfungszeiträume könnten wahrgenommen werden. Der an einigen Hochschulen verkürzt oder ganz ausgefallene Prüfungszeitraum März/April 2020 würde ab Mai/Juni 2020 bis Ende der Vorlesungszeit nachgeholt werden, also parallel zum digitalen Vorlesungsbetrieb.
Für die Fristen für Prüfungen/Abschlussarbeiten war ein Moratorium mit Beginn des
Präsenznotbetriebs festgelegt worden. Die LKRP schlägt vor, dass die Regelungen zunächst weiterlaufen: Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten, Hausarbeiten oder sonstige schriftliche Arbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen werden weiterhin bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, so dass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken (über den Leihbetreib hinaus) und der PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können, und ihnen somit keine Nachteile entstehen.
Die Hochschulen werden die weitere Entwicklung der Virusausbreitung beobachten und zu
einem späteren Zeitpunkt in Rücksprache mit der Senatskanzlei entscheiden, wann wieder ein regulärer Studienbetrieb eingeführt werden kann.
Alle jetzt geplanten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der ständigen Prüfung der Virusausbreitung.
Für öffentliche Events an Hochschulen, die durch die Hochschulen auch unter Teilnahme der Öffentlichkeit durchgeführt werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben.
Das Phasen-Modell der Berliner Hochschulen
Mit der Phase 1, dem sogenannten Lockdown am 20. März 2020, gingen alle Berliner Hochschulen in den Präsenznotbetrieb über. Lehre, Forschung und Verwaltung wurden seitdem aus dem Homeoffice heraus organisiert. Dies betraf auch den Start des Sommersemesters im April, der ausschließlich digital erfolgte. Daran schloss sich ab 23. April 2020 die Phase 2 an, bei der es im Präsenznotbetrieb begründete Ausnahmefälle für das Arbeiten auf dem Campus gab. In der nun aktuellen Phase 3 geht der Präsenznotbetrieb zu einem kontrollierten eingeschränkten Hochschulbetrieb ohne Präsenzlehre über. Phase 4 wird aktiviert, wenn das Infektionsrisiko so minimiert wurde, dass ein normaler Hochschulbetrieb in Lehre, Forschung und Verwaltung wieder möglich ist. Über die Maßnahmen entscheiden die Berliner Hochschulen – auch im Austausch mit den außeruniversitären Einrichtungen – gemeinsam in der Taskforce des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
Tel.: 0172 314 6639
E-Mail: steffi.terp@tu-berlin.de